Fairness für unsere Heimat; offener Brief von Hendrik Wüst:

Verehrte Grüne in Rhede,

dem Bocholter-Borkener Volksblatt vom vergangenen Samstag habe ich entnommen, dass Sie nicht nachvollziehen können, wie die Landesregierung, an der auch die Grünen beteiligt sind, dieser Region 50 Mio. Euro „geklaut“ hat.
Ich bin der Überzeugung, dass politischer Wettbewerb zwar gelegentlich hart, aber immer sachlich stattfinden sollte. Deshalb ist eine gemeinsame Sachgrundlage wichtig und ich will gerne dazu beitragen.
Unsere Heimatstadt Rhede hat in den Jahren der christlich-liberalen Regierung von 2005 bis 2010 in Summe etwas über 17 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen erhalten. Im jährlichen Durchschnitt waren dies rund 2,84 Mio. Euro. Mit einem Blick in die Haushalte wird man dies schnell nachvollziehen können.
 
Von 2012 bis 2017 – also seit Rot-Grün in NRW wieder regiert - waren es in Summe etwas über 2 Mio. Euro. In diesem Jahr geht Rhede sogar komplett leer aus. Im jährlichen Durchschnitt waren dies 341.431 Euro, also jährlich 2,5 Mio. Euro weniger als in der o.g. Periode.
Bei den anderen Städten, die auf dem Großplakat der CDU genannt werden, weil sie ebenfalls zum hiesigen Landtagswahlkreis gehören, verhielt es sich so: Die Stadt Bocholt bekommt von Rot-Grün jährlich im Durchschnitt 4 Mio. Euro weniger als früher, Isselburg 1 Mio. Euro und Borken 3 Mio. Euro.
Und das seit 2012! In Summe sind das 10,5 Mio. Euro Abweichung bei den jährlichen Durchschnittswerten. Und das über inzwischen sechs Jahre. Nun wissen wir alle, dass die Zuweisung nach dem GFG die Finanzkraft einer Kommune berücksichtigt. Deshalb ist es ratsam, Schwankungen, die z.B. durch Gewerbesteuerspitzen entstehen können, zu relativieren. Das haben wir natürlich getan: Hätten wir die Zuweisungen an die o. g. Städte in den Jahren 2005 bis 2010 spitz mit den Jahren 2012 bis 2017 verglichen, wäre eine Differenz von 64 Mio. Euro rausgekommen. Sie sehen: die 50 Mio. Euro auf dem Plakat sind abgerundet.
Und nun zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage, ob dies aufgrund von Urteilen unvermeidbar war. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 mahnt den Landesgesetzgeber, regelmäßig u.a. die Faktoren der sog. Einwohnerveredelung zu überprüfen. Das hat Rot-Grün dann auch teilweise getan:
Der Soziallastenansatz, der 2009 mit 3,9 veranschlagt war, wurde bis zum Jahr 2017 auf 17,63 erhöht.
Das bedeutet, dass bei der Ermittlung des Finanzbedarfs einer Kommune die finanzielle Gewichtung einer SGB-II Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) mehr als vervierfacht wurde. Wirtschaftswissenschaftler und Teile der kommunalen Spitzenverbände haben in diesem Zusammenhang von einer Übernivellierung gesprochen. Auf Deutsch: eine Kommune bekommt mehr Geld, als Kosten durch eine Bedarfsgemeinschaft entstehen.
Der Zentralitätsansatz wurde im gleichen Zeitraum von 0,15 auf 0,52 erhöht. Mit dem Zentralitätsansatz sollen Mehrkosten von Oberzentren abgegolten werden, die dadurch entstehen, dass auch Aufgaben für das Umland erfüllt werden.
Beide Faktoren begünstigen die Ballungszentren, durch die Entwicklung des Soziallastenansatzes insbesondere Kommunen im Ruhrgebiet.
Es gibt aber im Gemeindefinanzierungsgesetz auch andere Faktoren, die den ländlichen Raum stärker betreffen. Auch diese sind laut Landesverfassungsgericht regelmäßig zu überprüfen. Zu nennen wäre da zum Beispiel der Flächenansatz, der höhere Kosten durch eine geringere Einwohnerzahl pro Hektar Gemeindefläche ausgleichen soll. Dieser Faktor wurde nicht angetastet.
Die nur unvollständige Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Ifo- und FiFo-Gutachten, die dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zu Grunde lagen, führt zu einer Schieflage des kommunalen Finanzausgleichs zulasten des kreisangehörigen Raums.
Man wird also kaum daran vorbei sehen können, dass hier an den Stellschrauben des GFG so gedreht wurde, dass das gewünschte Ergebnis dabei herauskam.
Und die folgenden Urteile des Landesverfassungsgerichts haben nicht etwa gesagt, dass diese Umverteilung genau so richtig war. Sie haben lediglich gesagt, dass dies ein Gericht nicht zu bewerten hat, sondern Aufgabe der Politik und ihrer jeweiligen Schwerpunktsetzung ist.
Schauen wir uns die Folgen dieser politischen Schwerpunktsetzung durch Rot-Grün einmal an:
2009 bekam eine kreisfreie Gemeinde in NRW 419 Euro je Einwohner, 2017 waren es 618 Euro. Im gleichen Zeitraum stieg die Zuweisung pro Einwohner in kreisangehörigen Kommunen von 216 auf 248 Euro. Hier ein Anstieg von 47 %, dort ein Anstieg um 15 %.
Das halte ich nicht für fair!

Der Bürgermeister von Hamminkeln, Bernd Romanski, SPD, hat sich übrigens unlängst ebenfalls kritisch in dieser Sache geäußert. Er kritisiert die o. g. Pro-Kopf-Verteilung als „ungerecht“ und fordert in der NRZ vom 11. April die Abschaffung dieser Regelung.
Die Folgen dieser Politik waren auch in Rhede Steuererhöhungen, die insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel richtig wehtun und Kürzungen an allen Ecken und Enden. Manche Debatten, zum Beispiel über die Zukunft von öffentlichen Einrichtungen wie der Musikschule bei uns in Rhede, wären uns erspart geblieben, wenn das Land unserer Region mehr von den Steuern lassen würde, die die Menschen hier zahlen.
Solidarität mit schwachen Kommunen ist das Eine. Dazu sind sicherlich auch die Menschen in Rhede bereit. Aber in kürzester Zeit eine Umverteilung dieser Dimension, vermag ich nicht als fair zu erkennen.
Nur aufgrund der Rekordsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden werden die weiterhin bestehenden Schwächen des Gemeindefinanzierungsgesetzes vielfach überdeckt. Der kommunale Finanzausgleich kommt in der derzeitigen Ausgestaltung seiner Aufgabe, die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Kommunen zu gewährleisten, nicht nach. Kommunen hier bei uns werden in absehbarer Zeit in die Haushaltssicherung abrutschen.
In Nordrhein-Westfalen muss die aktuell bundesweit stabile Konjunktur mit Rekordsteuereinnahmen genutzt werden, um das System der Kommunalfinanzen zukunftsfest und nachhaltig zu gestalten.
Eine CDU-geführte Regierung wird den kommunalen Finanzausgleich so regeln, dass unsere Kommunen finanzielle Spielräume erhalten, die sie eigenverantwortlich nutzen können. Um die notwendige Transparenz unserer Maßnahmen zu gewährleisten, werden wir den umfassenden Gemeindefinanzbericht wieder auflegen. Wir werden das Gemeindefinanzierungsgesetz gerecht, transparent und verlässlich ausgestalten. Dazu werden wir jährlich überprüfen, ob die Verteilung der Gesamtfinanzmasse zwischen Land und Kommunen unter Berücksichtigung aller Finanzmittel und der Aufgabenwahrnehmung dem Kriterium der Ausgewogenheit entspricht. Vor allem werden wir die sog. Einwohnerveredelung – also die Systematik im Gemeindefinanzierungsgesetz, die Einwohner größerer Städte höher gewichtet als die Einwohner kleinerer Kommunen - unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben zentraler Orte überprüfen. Wir wollen also sicher nicht das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausschütten, aber gleichwohl zu mehr Fairness für Kommunen außerhalb der Ballungszentren kommen.
Es ist nie zu spät uns darin zu unterstützen.
Es hätte bei Ihren regierenden Parteifreunden in Düsseldorf sicherlich auch Eindruck gemacht, wenn die Parteigliederungen vor Ort oder sogar Stadtoberhäupter aus den eigenen Reihen sich im Interesse ihrer Städte schon in den Jahren 2010 ff. vernehmbar gegen eine solche Benachteiligung ausgesprochen hätten. Mir ist von einem solchen Einsatz der Grünen nach dem Motto „erst die Stadt, dann die Partei“ nichts bekannt.
Dies gilt leider auch für die Themen Flüchtlingszuweisung und Polizeistellen. Auch hier gilt es, sich für einen fairen Umgang des Landes mit unserer Region einzusetzen.

Parteiübergreifend haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Borken dazu durchgerungen, das Signal an Rot-Grün in Düsseldorf zu senden, keine Asylbewerber mehr aufzunehmen. Hintergrund ist, dass erst mit mehrmonatiger Verspätung allein die Erfüllungsquoten und Bestandszahlen je Kommune durch die zuständige Bezirksregierung veröffentlicht werden. Allerdings ist es auf deren Basis nicht möglich, den Rechenweg, also die Verteilungsmechanismen, und dessen Einflussgrößen nachzuvollziehen.
Unsere Kommunen haben zu Recht Sorge, dass der ländliche Raum überproportional in Anspruch genommen wird und darüber hinaus auch nicht die entsprechenden Kostenerstattungen erhält, während in den Ballungszentren eine proportional geringere Inanspruchnahme erfolgt.
Wir brauchen eine aktuelle und kommunalscharfe Transparenz hinsichtlich der Systematik der Verteilung von Asylbewerbern auf die Kommunen. Für den Erhalt der Akzeptanz ist es unerlässlich, dass es bei der Zuweisung fair zugeht.
Bei den Polizeistellen verhält es sich so, dass die Personalstärke der Polizei (Zielsollstärke) im Kreis Borken von 2010 bis 2016 von 550 von 532 Stellen reduziert wurde. 18 Polizisten weniger bei steigenden Einbruchzahlen? Auch hier wird zu Lasten unserer Region nur noch der Mangel verwaltet...
Sie sehen: es gibt Themen genug, die es rechtfertigen über Fairness für unsere Heimat zu diskutieren.
Welche Rolle die Wählerinnen und Wähler unseren Parteien am 14. Mai auch zuweisen: Ich würde mich freuen, wenn wir über diese und andere Themen im Austausch bleiben und dabei den Interessen unserer Region oberste Priorität geben.

Mit besten Grüßen verbleibt

Hendrik Wüst MdL