Wichtige Mitteilung : Corona und Parteiarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
 
aufgrund der dynamischen Entwicklung hinsichtlich des Corona-Virus halten wir die aktuelle Lage permanent im Auge.
Auf Grundlage der Empfehlungen unseres Bundesgesundheits-ministers Jens Spahn, den Hinweisen des CDU-Landesverbandes und des Kreisgesundheitsamtes haben wir heute entschieden, dass wir innerhalb des CDU-Kreis-verbandes Borken und seiner Vereinigungen auf sämtliche Veranstaltungen verzichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl stehen. Darunter fallen z.B. Betriebsbesichtigungen, Informationsveranstaltungen, Fahrten oder Wahlkampfveranstaltungen.
 
Diese Regelung soll zunächst bis zum Ende der Osterferien (19. April) gelten. Dies betrifft auch die Neuwahlen von Vorständen innerhalb der CDU oder unserer Vereinigungen. Wir bitten darum, diese in das 2. Halbjahr 2020 zu verschieben.
Diese Maßnahmen geschehen ausdrücklich mit der Intention, die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Corona-Virus zu reduzieren.
An den Aufstellungsversammlungen zur Vorbereitung der Kommunalwahl wollen wir, auch zur Wahrung von Fristen, festhalten.Für diese Veranstaltungen gelten folgende Grundsätze:
- Möglichst nach den Osterferien terminieren
- Keine zusätzlichen Redner oder Referenten einladen
- Gute Durchlüftung der Räumlichkeiten muss gegeben sein
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soll die Raumkapazität zumindest 50 % oberhalb der erwarteten Besucherzahl liegen
(z.B. ca. 50 Besucher werden erwartet, Raum für mind. 80 Personen ausgelegt)
- Zusätzlich werden wir zu allen Einladungen den beiliegenden Hinweis mitschicken
(s. Anlage: Beispielschreiben des Kreises Borken an die Mitglieder des Kreistages)
- Bitte prüfen Sie bei vorbereitenden Versammlungen in den Ortsverbänden für Ratsaufstellungen, ob eine Versammlung wirklich erforderlich ist oder ob dies ggf. auch per Telefonkonferenz möglich ist
- Aufgrund einiger Nachfragen weise ich darauf hin, dass der Einsatz digitaler Abstimmungssysteme in unserer Partei im Rahmen von Aufstellungen zu öffentlichen Wahlen unzulässig ist (vgl. § 43 Abs. 1 Satz 6 CDU-Statut)
Wir bitten darum, dass Sie den Eingeladenen (bzw. den Personen, die sich bereits zu einer geplanten Veranstaltung angemeldet haben) absagen. Sofern die Kreisgeschäftsstelle dabei behilflich sein soll, melden Sie sich bitte.
Nutzen Sie dazu auch ggf. die Presse, Hinweis in der Tageszeitung etc., um so schon einen möglichst großen Personenkreis zu informieren.
Bitte denken Sie auch daran, bei den Veranstaltungsorten (Gaststätten, Firmen etc.) anzurufen.
 
Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Markus Jasper
 



Sehr geehrte Damen und Herren.

Die bisherigen Infektionsketten in den Kreis Borken waren alle auf Infektionsursprünge außerhalb des Kreisgebietes bzw. außerhalb Deutschlands zurückzuführen.
 
Gerade bei Rückkehrerinnen/Rückkehrern aus Risikogebieten ist - unabhängig von Testung und Symptomen - das Risiko, Träger des Coronavirus zu sein, nicht auszuschließen. Die Liste der Risikogebiete wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) laufend aktualisiert und ist auf den Seiten des RKI (www.rki.de) abrufbar. So ist zuletzt etwa ganz Italien, damit auch die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, hinzugekommen.
 
Für die Personen, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, gelten daher folgende allgemeine Handlungsempfehlungen, die eine besondere Achtsamkeit und Reduzierung der sozialen Kontakte auf ein vertretbares Minimum verlangen,
d. h. kein Besuch von Veranstaltungen u. ä. - Beispiele:
 
• Kein Besuch in Schule, wenn man selbst Schüler/in oder Lehrer/in ist
• Kein Besuch in Kita als Kita-Kind oder Erzieher/in
• Kein Schwimmbadbesuch, Kino, Fitnesscenter u. ä. - alleiniges Joggen oder Spaziergänge sind aber möglich
 
Eine Berufsausübung sollte in jedem Fall mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Achtsames Verhalten ist auch dann erforderlich, wenn ein bereits erfolgter Coronavirus-Test negativ ist.
Bitte prüfen Sie vor diesem Hintergrund, ob Sie selbst von diesen Handlungsempfehlungen betroffen sind und Ihre Teilnahme an den Gremien-Sitzungen des Kreistages verantwortbar ist.
Zur Vorbereitung von ggf. erforderlichen organisatorischen Maßnahmen (z. B. räumlich abgetrennte Teilnahmemöglichkeiten) bitte ich Sie um eine entsprechende Rückmeldung an mich dann, wenn Sie an der Sitzung teilnehmen wollen und
 
• innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind,
• Symptome auf Coronavirus hatten oder aktuell haben oder
• selbst bereits auf das Coronavirus getestet worden sind.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

 
Vielen Dank